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Hier ein paar Dinge die man wissen sollte:

Viele Menschen haben nach wie vor noch eine gewisse Scheu vor dem Gang zum Rechtsanwalt. Dies hängt oftmals damit zusammen, dass noch immer der Irrglaube existiert, Anwälte seien unbezahlbar. Dies stimmt nicht. Auch ist der Rechtsanwalt nicht ihr Feind. Vielmehr ist ein Rechtsanwalt der persönliche Beistand seines Mandanten. Natürlich kann auch ein Rechtsanwalt nicht umsonst arbeiten. Es gibt aber sehr einfache Möglichkeiten um bereits im Vorfeld dafür zu sorgen, dass im Streitfalle die Anwaltskosten von der Schuldnerseite getragen werden müssen. Derartige Dinge,aber auch grundlegendes in Bezug auf den Kontakt zum Anwalt, möchten wir Ihnen in diesem Abschnitt unserer Homepage vermitteln.

 

A) Generelles

I. Wann zum Anwalt?

Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt. Zunächst versuchen Sie sehr oft die Angelegenheiten selbst zu regeln. Außerdem befürchten Sie die hohen Kosten tragen zu müssen. Leider müßte hier viel mehr aufgeklärt werden.

Der Anwalt ist der Beistand seines Mandanten. Wir verhelfen zu schnellem Recht. Oft weiß nur der Anwalt, welche Fristen einzuhalten sind, welche anderen Dinge getan werden müssen, wie man die Verjährung unterbricht und vieles mehr.

Zwar ist das Internet für viele eine Plattform, um solche Informationen zu erhalten, aber speziell auf Ihren Fall abgestimmt, da gibt es die Beratung nur beim Anwalt.

Und nein- nicht jede Beratung kostet eine Menge Geld. Anwälte und Mandanten schließen eine Beratungsvereinbarung. So sind die Kosten transparent und bereits im Vorfeld ist klar, welche Verpflichtungen entstehen werden.

Nun also- Wann zum Anwalt? - Das muss jedem überlassen bleiben:

Grundsätzlich gilt folgendes:

In Zivilsachen dann zum Rechtsanwalt, wenn man schnell etwas erreichen will und Verjährung und sonstige Fristen in der Luft liegen. Auch wenn Rechtsunsicherheit besteht, denn die kann das Internet nur selten lösen.

In Strafsachen sofort. Denn der Anwalt kann unter Umständen Verhandlungen verhindern, vor Aussagen beraten und als Beistand fungieren. Er weist auf die Rechte des Mandanten hin und kann viele Dinge bereits anfänglich bewirken. Dabei steigen die Kosten nicht zwangsläufig. Unter Umständen können so die Kosten einer Verteidigung auch geringer gehalten werden.

 

II. Was sollte man parat haben oder mitbringen?

Das kommt eigentlich immer darauf an, warum man zum Anwalt geht. Grundsätzlich ist es wichtig alle vorhandenen Dokumente, die eine Angelegenheit betreffen, mitzubringen. Es handelt sich hierbei um Vertragsurkunden, E-Mails, handschriftliche Notizen oder was auch immer vorhanden ist. Sollte sich eine Behörde an Sie gewandt haben, so bringen Sie bitte den entsprechenden Bescheid oder das entsprechende Schreiben mit. Nur so kann sich der Rechtsanwalt schnell einen Überblick über den bisherigen Sachstand verschaffen und vollumfänglich beraten.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann benötigt ihr Rechtsanwalt die Anschrift der Rechtsschutzversicherung sowie Ihre persönliche Versicherungsnummer. Zwar stellt eine Deckungsschutzanfrage grundsätzlich bereits eine eigene Angelegenheit eines Rechtsanwaltes dar, welche entgeltpflichtig wäre. Unter Umständen übernehmen wir dies allerdings für Mandanten kostenlos. Es ist aber sinnvoll bereits im Vorfeld Ihre Rechtschutzversicherung telefonisch zu kontaktieren und anzufragen, ob die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt von Ihrem Versicherungsvertrag gedeckt ist.

Wichtig ist es auch dem Rechtsanwalt bereits im ersten Beratungsgespräch mitzuteilen, ob eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung vereinbart wurde. Derartige Angaben sind Ihrem Versicherungsvertrag zu entnehmen.

Natürlich ist die Dienstleistung des Rechtsanwalts kostenpflichtig. Sofern möglich wird der Rechtanwalt versuchen die Kosten der Inanspruchnahme der Gegenseite aufzuerlegen. Im Falle einer reinen Beratung und auch in zahlreichen anderen Konstellationen ist dies allerdings nicht möglich. 

 

B) anwaltliche Kosten

Ein Rechtsanwalt ist ein Dienstleister. Sowohl die Beratung als auch die entsprechende Tätigkeit des Anwalts ist nunmal kostenpflichtig. Oft stellt sich allerdings die Frage, ob man selbst die Kosten tragen muss, oder ob die Gegenseite oder eine andere Stelle unter Umständen die anwaltlichen Kosten übernehmen muss. Hierzu im folgenden einige Ausführungen:

I. Anwaltskosten bei Geltendmachung einer Forderung? Den Gegner in Verzug setzen!!!

Wie oft kommt es vor, dass man von jemandem zu Recht Geld bekommt, derjenige der die Zahlung schuldet aber nicht leisten möchte. Was tun? Zum Rechtsanwalt gehen? Und wer bezahlt den Anwalt dann?

Ganz einfach! Fordern Sie die Gegenseite schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine Frist bis wann die Zahlung erfolgt sein soll. Nennen Sie hierzu ein bestimmtes Datum aus dem Kalender. Warum? Mit Ablauf des von Ihnen genannten Tages befindet sich die Gegenseite im Verzug. Ab diesem Zeitpunkt muss die Gegenseite auch den Schaden ersetzen, der Ihnen entstanden ist.

Was beinhaltet dieser Schaden?

Auf jeden Fall die Rechtsanwaltskosten. So können Sie nach Ablauf der Frist die Sache ganz einfach ihrem Rechtsanwalt übergeben und dieser sorgt dann schnell und effizient dafür, dass Sie ihr Geld bekommen.

Für den Fall, dass die Gegenseite außer Stande ist die offene Forderung zu begleichen, so sorgt der Rechtsanwalt auch dafür, dass Sie schnellstmöglich Ihren Anspruch tituliert haben. Nur so besteht die Möglichkeit bis zu 30 Jahren zu vollstrecken und die Verjährung des Anspruches zu stoppen.

 

II. Anwaltskosten bei Inanspruchnahme?

Manchmal will man zwar keine Forderung geltend machen, aber da flattert einfach ein Brief ins Haus und jemand möchte von einem selbst Geld haben. Manchmal ist es ein privater Brief, aber oftmals fordert ein Rechtsanwalt oder eine Inkassofirma die entsprechende Zahlung. Wenn die Forderung unbegründet ist, so muss man sich fragen:

Was nun? Was tun?

Einfache Antwort: Ab zum Rechtsanwalt!

Nur der kann mithilfe eines entsprechendem Antwortschreibens die Sach- und Rechtslage klar und unmissverständlich darstellen und die zu Unrecht geltend gemachte Forderung abwehren.

Ebenso kann nur der Rechtsanwalt juristisch einwandfrei beurteilen, ob die von der Gegenseite geltend gemachte Forderung berechtigt ist oder nicht. Hierzu wird Sie Ihr Anwalt natürlich gerne ausführlich beraten.

Die Kosten für eine derartige Beratung oder die außergerichtliche Forderungsabwehr verbleiben allerdings grundsätzlich beim Mandanten. Nur in Ausnahmefällen können diese Kosten auf die Gegenseite umgewälzt werden.

Bei vertraglichen Forderungen der Gegenseite übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung oftmals Kosten des Rechtsbeistands, sofern diese im Versicherungsvertrag abgedeckt sind. Wird man allerdings auf Schadenersatz in Anspruch genommen, so tritt oftmals eine Rechtsschutzversicherung nicht ein. Leider wird dies den Versicherungsnehmern beim Abschluss des Versicherungsvertrages oftmals nicht mitgeteilt. Es empfiehlt sich bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung in solchen Fällen kurz telefonisch abzuklären, ob für genau diesen Fall Deckungsschutz erteilt wird. Wenn ja, so soll die Rechtschutzversicherung diese Zusage kurz schriftlich per Email, Post oder Telefax bestätigen und dann steht dem Gang zum Rechtsanwalt nichts mehr im Wege.

 

III. Anwaltskosten bei fehlender Rechtschutzversicherung oder Einkommen

Wenn allerdings alle Stricke reißen und man aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist einen Rechtsanwalt bezahlen, so ist noch nicht alles verloren. Sollte dieser konkrete Fall bei Ihnen vorliegen, dann rufen Sie uns einfach an. Wir erklären Ihnen dann die notwendigen Schritte, die durchgeführt werden müssen, um trotzdem Unterstützung von uns zu halten.

 

Im übrigen kann mittlerweile jegliche Beratung oder anderweitige Kostennote bequem per EC-Karte bei uns in der Kanzlei bezahlt werden.

 

Und was kostet mich mein Rechtsanwalt?

Wenn und sofern die Beauftragung unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustande kommt, dann können Sie mit dem nachfolgenden "Rechner" mal vorab und kostenlos die vermeintlichen Rechtsanwaltskosten berechnen.

Es muss aber gesagt werden, dass dies nur ein Anhaltspunkt sein kann. Abweichungen bei der Endabrechnung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

C) Strafrecht

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Vorallem im Bereich des Strafrecht ist es manchmal sehr wichtig die Scheu vor einem Rechtsanwalt zu überwinden. Der Grund ist einfach. Man steht alleine den Ermittlungsbehörden gegenüber. Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichte arbeiten jedoch Hand in Hand. Wer frühzeitig seinen Anwalt kontaktiert, der erhält bereits in einem frühen Stadium den entsprechenden Beistand. Hier kann der Anwalt Akteneinsicht beantragen, unter Umständen bei Vernehmungen als Beistand anwesend sein und generell frühzeitig Kontakt zu den Ermittlungsbehörden aufnehmen. Grundsätzlich gilt im Strafrecht aber immer eines: Sollten Sie als Beschuldigter von der Polizei vernommen werden, dann verweigern Sie die Aussage. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben und nicht mehr. Das kann Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Nur so verhindern Sie in der doch besonderen Situation etwas gesagt zu haben, was Sie später bereuen.

 

 D) Verkehrsunfall

Manchmal geschieht es eben. Es hat gekracht und der Ärger ist groß. Was soll man nun tun? Oftmals ist die Verschuldensfrage klar und eigentlich gibt es nichts zu streiten. Da reicht es doch, wenn man einfach den Unfall der gegnerischen Versicherung mitteilt und dann wird alles gut, oder? Nein, so einfach ist es nicht und wenn doch, dann entgeht einem meistens sehr viel.

Die wenigsten Menschen wissen, dass bei einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verschuldet hat, dem anderen Verkehrsteilnehmer alle aus dem Unfall resultierenden Schäden zu ersetzen hat. Diese Schäden beinhalten regelmäßig auch die so genannten Rechtsverfolgungskosten. Diese wiederum stellen die Rechtsanwaltskosten dar. Wieso also sich selbst mit einem Verkehrsunfall und der Schadensabwicklung plagen, wenn der Rechtsanwalt dies schnell und effizient erledigen kann.

Warum aber zum Rechtsanwalt und nicht zu meiner Werkstatt?

Die Antwort ist ganz einfach. Nach dem Bruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen zwar auch Werkstätten rechtliche Beratung in Bezug auf Verkehrsunfälle erteilen und die Regulierung übernehmen. Oftmals entstehen hierdurch aber auch Probleme.

Viele Schadenspositionen werden von Werkstätten manchmal nicht berücksichtigt, der Nutzungsausfall manchmal falsch berechnet und insbesondere bei Verkehrsunfällen im Ausland bleibt die Anwendung des ausländischen Rechts meist unberücksichtigt. Auch Probleme bei Mietwägen können ohne anwaltliches Fachwissen nur selten zufriedenstellend gelöst werden. Hiedruch zusätzlich verursachte Kosten können auch später vom Rechtsanwalt nicht rückgängig gemacht werden. Die Haftung von Werkstätten für Fehler bei der Beratung ist zudem geringer als bei Rechtsanwälten.

All das kann man umgehen, wenn man sich nach einem Verkehrsunfall, auch und insbesondere dann, wenn einen kein Verschulden trifft, schnellstmöglich mit seinem Rechtsanwalt in Verbindung setzt. Dieser wird die bestmögliche Vorgehensweise zur Schadensregulierung wählen und dafür sorgen, dass das Unfallereignis nicht für immer nachteilig im Gedächtnis bleibt.

 

 

 

 

Rechtsanwaltskanzlei Haußmann | info@kanzlei-hausmann.de